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Vermieter kann Hundehaltung individuell bestimmen

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Bei der Hundehaltung gibt es für Mieter kein Recht auf Gleichbehandlung. Selbst wenn es einigen Mietern gestattet ist, ein Haustier zu halten, gilt das nicht automatisch für alle Mieter. Der Vermieter ist in seiner Entscheidung, die Hunde- oder Katzenhaltung zuzulassen, völlig frei. Gerade wenn schon einige Tiere in der Wohnanlage gehalten werden, könnte es durch weitere Tiere zu Problemen kommen.

Verhandelt wurde ein Fall am Landgericht Köln. Ein Mieter hatte sich ungefragt einen Hund angeschafft. Der Vermieter verlangte die Abschaffung, zu Recht, wie die Richter entschieden.

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